Bitte beachten Sie, dass in Zivilprozessen diejenige Partei, die den Prozess verliert, neben den eigenen zusätzlich die Rechtsanwaltskosten des Gewinners und die Gerichtskosten tragen muss. Auch im Fall des Prozessgewinns müssen Sie aber zunächst für die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts in Vorlage treten und die Rechnung bezahlen. Ist Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig, kann die Rückforderung der Ihnen entstandenen Kosten unmöglich oder zumindest verzögert werden.