Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen


Dr. Jan Daub berät seit mittlerweile mehr als 20 Jahren Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen (medizin-)rechtlichen Belangen ihrer Tätigkeit. Mandate von Patienten im Bereich des Haftungsrecht werden aufgrund der ständigen Geschäftsbeziehungen von Dr. Jan Daub zu einer Vielzahl von Praxen und Haftpflichtversicherern ausnahmslos nicht übernommen.

Nachdem im Jahr 2005 die Möglichkeit der anwaltlichen Weiterqualifizierung im Bereich des Medizinrechts eröffnet wurde, ist Dr. Jan Daub seit dem Jahr 2006 berechtigt, zusätzlich die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Vorausgegangen war eine zertifizierte und leistungsgeprüfte Weiterbildung in den Bereichen

  • Haftungsrecht der medizinischen Behandlung
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht/Recht der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere der Ärzte und Zahnärzte
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe sowie Chefarztvertragsrecht/Vergütungsrecht
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung und Finanzierung
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht

und zusätzlich eine Überprüfung der besonderen praktischen Erfahrungen von Dr. Jan Daub in den genannten Bereichen durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

Zu den Mandanten von Dr. Jan Daub zählen ärztliche Einzel- und Gemeinschaftspraxen verschiedener Größen, Krankenhäuser, pharmazeutische Unternehmen, aber auch nichtärztliche Therapeuten aus dem ganzen Bundesgebiet mit einem Fokus auf Norddeutschland.

Der Kernbereich der Tätigkeit im von Dr. Jan Daub im Bereich des Medizinrechts liegt insbesondere in der Beratung und Vertretung von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe bei:

  • Praxisübernahme/Praxisabgabe/Praxisgründung
  • Gründung und Beendigung von Gemeinschaftspraxen
  • allen KV-rechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich Zulassung, Abrechnung und Regress
  • Disziplinarverfahren vor der ÄK und der KV
  • Arzthaftungsproblemen/Problem der Berufshaftung
  • Patientenbeschwerden gegenüber KV, KK und ÄK
  • strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
    (zusammen mit RA und Fachanwalt für Strafrecht Martin Wenzel)
  • allen sonstigen rechtlichen Problemen in der Praxis (Arbeitsrecht, Mietrecht usw.)

Aufgrund seiner zusätzlichen Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Jan Daub auch Großpraxen mit ihren besonderen Anforderungen. Dr. Jan Daub kennt die Besonderheiten die sich für Dialysepraxen aus den besonderen vertragsarztrechtlichen Vorgaben ergeben.

Dr. Jan Daub berät medizinische Fachgesellschaften in allen (medizin-)rechtlichen Belangen

Für seine Mandanten ist Dr. Jan Daub regelmäßig bei allen auftretenden rechtlichen Problemen erster Ansprechpartner.

Daneben steht die Vertretung der Mandanten vor Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss, Prüfungsgremien usw.), der Ärztekammer und den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht, sowie den Zivil- und Arbeitsgerichten im Fokus seiner Tätigkeit.

Aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit hat Dr. Jan Daub ein vertieftes Verständnis für die Besonderheiten der Tätigkeit von Leistungserbringern im stark regulierten Gesundheitswesen gewonnen. Dadurch ist er in der Lage praxis- und lösungsorientierte rechtliche Strategien zur Umsetzung der Bedürfnisse der Mandanten zu entwickeln.

Im Rahmen der Zusammenarbeit schätzen die Mandanten von Dr. Jan Daub seine ständige Ansprechbarkeit, die zügige Beantwortung von Anfragen und die zielorientierte Beratung und Vertretung.

Dr. Jan Daub sieht seine Aufgabe darin, die wissenschaftlichen Grundlagen seines Faches auf aktuellster Basis zu kennen und daraus Lösungsstrategien umzusetzen, ohne den Mandanten mit theoretischen Erwägungen zu belasten.

Seine Maxime lautet: „Sie bezahlen uns für die Problemlösung, nicht für ́s Schaulaufen!“

Mit den meisten seiner Mandanten verbindet Dr. Jan Daub eine jahre-, z.T. bereits jahrzehntelange intensive Geschäftsbeziehung.

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