Dr. Jan Daub berät insbesondere Arbeitgeber seit mittlerweile mehr als 20 Jahren in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Von der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Gestaltung des Arbeitsvertrages usw.) über deren Administration (Abmahnungen bei Fehlverhalten usw.) bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Beratung bei anstehenden Kündigungen unter Einschluss der Betriebsratsanhörung usw.) erfolgt dabei eine praxisorientierte und an den betrieblichen Erfordernissen ausgerichtete Beratung.
Auch wenn sich Arbeitgeber mit einem Betriebsrat oder dem Wunsch der Arbeitnehmer nach der Gründung eines solchen konfrontiert sehen, ist Dr. Jan Daub der richtige Ansprechpartner.
Aufgrund seiner zusätzlichen Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Jan Daub seine Mandanten auch im Bereich des Dienstvertragsrechts der leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Vorstände usw.
Die Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht führt dazu, dass Dr. Jan Daub auch um die Besonderheiten des Arbeitsrechtes der (akademischen) Heilberufe weiß und entsprechende Verfahren erfolgreich betreuen kann (Haftungsinanspruchnahme für oder durch den Arbeitgeber, Eingruppierungsstreitigkeiten, Besonderheiten von Chefarztverträgen usw.).
Mandate von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Vorständen und Chefärzten werden – soweit keine Geschäftsbeziehung der Kanzlei zum Unternehmen/Krankenhaus bestehen – ebenfalls betreut.
Dr. Jan Daub vertritt die Interessen seiner Mandanten regelmäßig erfolgreich vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Im Rahmen der Zusammenarbeit schätzen die Mandanten von Dr. Jan Daub seine ständige Ansprechbarkeit, die zügige Beantwortung von Anfragen und die zielorientierte Beratung und Vertretung. Dr. Jan Daub sieht seine Aufgabe darin, die wissenschaftlichen Grundlagen seines Faches auf aktuellster Basis zu kennen und daraus Lösungsstrategien umzusetzen, ohne den Mandanten mit theoretischen Erwägungen zu belasten.
Seine Maxime lautet: „Sie bezahlen uns für die Problemlösung, nicht für ́s Schaulaufen!“
Mit den meisten seiner Mandanten verbindet Dr. Jan Daub eine jahre-, z.T. bereits jahrzehntelange intensive Geschäftsbeziehung.