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![]() Fachanwalt für Medizinrecht |
und Absolvierung eines Prüfungsverfahrens vor der Rechtsanwaltskammer der Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" verliehen werden. Dr. Jan Daub wurde als zweitem Rechtsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2006 die Befugnis erteilt, unter der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" tätig zu sein. Seit 2005 ist Herr Dr. Daub auch Mitglied des Fachausschusses Medizinrecht bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Verleihung des Titels "Fachanwalt für Medizinrecht" unterstreicht die Spezialisierung von Herrn Dr. Daub als (Rechts-)Berater der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, neben seiner Tätigkeit für kleine und mittelständische Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes, des Arbeitsrechtes und des Marken- und Wettberwerbsrechtes. Herr Dr. Daub steht Ihnen in allen Rechtsfragen des Medizinrechtes gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Abdeckung dieses Beratungsspektrums ist Herr Dr. Daub Mitglied eines informellen Netzwerkes von medizinrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten und anderen Juristen. Herr Dr. Daub ist ständig in Arzthaftpflichtfällen für Ärzte im Auftrag von Haftpflichtversicherern tätig und berät Ärzte, Krankenanstalten, Pflegedienste und andere Leistungserbringer in allen beruflichen Rechtsfragen. |
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