KONTAKT

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Der Streitwert
Teilgebühren
Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Nebenkosten
Die RVG-Tabelle
Schlusswort


5. Nebenkosten

Für Porto- und Telefonkosten werden je Angelegenheit 15% des angefallenen Honorars, maximal aber 20,00 € als Pauschale berechnet, es sei denn, höhere Kosten werden einzeln nachgewiesen. Fahrtkosten sind mit 0,30 € je Kilometer zu erstatten, hinzu kommt noch eine Abwesenheitsgebühr, deren Höhe gestaffelt nach der Dauer der Abwesenheit berechnet wird, gegebenenfalls zuzüglich anfallender Übernachtungskosten. Zusätzlich muss die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19% auf die gesamte Rechnungssumme von uns abgerechnet und in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt werden.
Ernestus Daub & Coll. Rechtsanwälte - John-Brinckman-Str. 9, 18055 Rostock
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