KONTAKT




Gründung

Unser Büro wurde 1991 von Rechtsanwalt Dr. Justus Ernestus zunächst als Einzelkanzlei in Rostock gegründet. Unter dem Namen Ernestus & Daub firmieren wir seit 1996, nach der Fusion der Rostocker Kanzlei Dr. Ernestus mit dem Heidelberger Büro von Rechtsanwalt Dr. Jan Daub. 1998 wurde die Sozietät durch den Eintritt von Rechtsanwalt Michael Knoll, 2004 durch Rechtsanwalt Martin Wenzel erweitert und führt nun den Namen Ernestus · Daub & Coll.



Schwerpunkte

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Ernestus · Daub & Coll. liegt in der Beratung und Prozessvertretung gewerblicher und privater Mandanten im Bereich des gesamten Zivil- und Wirtschaftsrechts.



Beratung

Besonderen Wert legen wir auf die Beratung unserer Klienten im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen, mit dem Ziel, diese zu vermeiden und trotzdem den Interessen unserer Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen. Gewerbliche Klienten beraten wir so auf regelmäßiger Basis, per Telefon, Telefax oder persönlich, je nach Wunsch und Anlass. Mit vielen Unternehmen der Region und im übrigen Bundesgebiet verbinden uns entsprechende Rahmenberatungsvereinbarungen.



Korrespondenzsprachen

Sowohl Dr. Ernestus als auch Dr. Daub sprechen und schreiben aufgrund längerer Studienaufenthalte in den USA verhandlungssicher englisch. Die komplette Mandatsbearbeitung in Englisch ist deshalb Teil unseres Angebotes für unsere Mandanten. Wir pflegen darüber hinaus persönliche Beziehungen zu Berufskollegen innerhalb der Europäischen Union, Japan und den USA, so dass wir Ihnen bei Bedarf auch bei grenzüberschreitenden Problemen unter Einschaltung eines ausländischen Kollegen kompetente Beratung und Hilfe anbieten können.



Prozessvertretung

Wir vertreten Ihre Interessen selbstverständlich auch vor allen Zivilgerichten im Lande Mecklenburg-Vorpommern bis hin zur Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Rostock. RA Knoll und Dr. Jan Daub sind am Landgericht Rostock zugelassen und damit berechtigt, Mandanten vor allen Landgerichten und den Familiengerichten der Amtsgerichte in den neuen Bundesländern als Rechtsanwalt zu vertreten. Sie übernehmen die erst- und zweitinstanzliche Vertretung Ihrer Interessen vor den Landgerichten. Dr. Justus Ernestus ist am Oberlandesgericht Rostock zugelassen. Er übernimmt die Prozessvertretung in der Berufungsinstanz, falls das Urteil eines Land- oder Familiengerichts angegriffen werden muss. Unabhängig von dieser Aufgabenverteilung vor Gericht steht Ihnen natürlich immer der Ansprechpartner Ihrer Wahl zur Verfügung.



Unsere Mitarbeiter

Die Organisation unseres Bürobetriebes liegt in den Händen gut ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte. Wir bilden im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten aus.
Verstärkt wird unser Büro durch Rechtsreferendare, die als wissenschaftliche Mitarbeiter Recherchen erledigen und Gutachten erstellen.




Ernestus Daub & Coll. Rechtsanwälte - Dehmelstraße 23, 18055 Rostock
Telefon: (0381) 455 185, Telefax: (0381) 490 31 75, E-Mail:
info@ernestus-daub.de, Internet: www.ernestus-daub.de